Mit den neuerlichen behördlichen Verordnungen dürfen wir unseren Probebetrieb für bis zu zwei Personen zeitgleich wieder öffnen. Wir informieren über die Bedingungen und Auflagen.
Wir öffnen mit dem 09.05.2020 unseren Proberaum 2 für EinzelmusikerInnen und Duette – unsere sechswöchige Betriebsschließung findet diesen Samstag damit ein vorläufiges, aber nur teilweises Ende. Unter den neuen behördlichen Bedingungen ist es uns aufgrund der Proberaumgrößen nicht möglich, unseren Vollbetrieb wieder hochzufahren und Bands ab drei Personen müssen wir deshalb bis zu einer nächsten Lockerung der Maßnahmen leider weiterhin vertrösten. Das vorgeschriebene Erfordernis von 10m² / Person können wir aktuell nur für zwei Personen erfüllen. In der Interpretation der Rechtslage durch unsere WKO-Fachvertretung heißt es dazu:
Für Vermieter von Proberäumen: sicher Betriebsstätte mit Kundenverkehr, daher 10m²-Regel ein Hindernis, da die vermieteten Proberäume mit einer Durchschnittsgröße von 20-30m² ein durchschnittliches Bandensemble (4-5 Personen) nicht zulässt [sic!]. Bei kleineren Ensembles oder Einzelprobe natuerlich [sic!] zulässig,insoweit Begegnungszonen vermieden werden.
https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/film-musikwirtschaft/corona-virus.html
Für alle Einzelmusizierenden und Duette gilt deshalb bei Proben:
- Einhaltung der Maskenpflicht (Mund- und Nasenschutz)
- Einhalten der Abstandsregel von 1m zwischen Personen
- Einhalten der hygienischen Bestimmungen
- Hände vor Betreten der Proberäume waschen / Desinfektionsmittel verwenden
Zu eurer Sicherheit werden wir Handdesinfektionsmittel bereitstellen sowie zwischen Probeeinheiten Pufferzeiten für die gewissenhafte Reinigung der Räume vorsehen. Bitte bringt eure eigenen Masken mit, „Spuckschutz“ liegt bei uns nur auf, solange der Vorrat reicht! Wir bedanken uns für die Einhaltung der Vorkehrungen und euer fortwährendes Interesse!
Euer
Team der Klangkellerei